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OLG Hamburg, 26.08.1999 - 10 U 41/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentum; Miteigentum; Garage; Herausgabeanspruch; Verwirkung; Nutzungsrecht; Beschluss; Eigentümerversammlung; Sondereigentum
- Wolters Kluwer
Räumung und Herausgabe einer Garage und Herausgabe der zugehörigen Schlüssel; Nutzungsrecht eines Wohungseigentümers an Sondereigentum
- Judicialis
BGB § 985; ; WEG § 23; ; WEG § 10 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindung des Sonderrechtsnachfolgers an im Grundbuch nicht eingetragene Vereinbarungen; Klagebefugnis der Wohnungseigentümer nach Veräußerung des Wohnungseigentums
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 10.07.1998 - 322 O 350/97
- OLG Hamburg, 26.08.1999 - 10 U 41/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.1999 - 10 U 41/98
Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft liegen nur vor, wenn inhaltlich Regelungen des Gemeinschaftslebens getroffen werden (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1983, 672), die eine Mehrheitsentscheidung zugänglich sind (vgl. BayObLGZ 1991, 165;… Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 10 Rn 28;… Bärmann/Pick, WEG, 14. Aufl., § 10 Rn 12). - OLG Karlsruhe, 28.03.1983 - 4 W 95/82
Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.1999 - 10 U 41/98
Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft liegen nur vor, wenn inhaltlich Regelungen des Gemeinschaftslebens getroffen werden (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1983, 672), die eine Mehrheitsentscheidung zugänglich sind (vgl. BayObLGZ 1991, 165;… Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 10 Rn 28;… Bärmann/Pick, WEG, 14. Aufl., § 10 Rn 12).
- OLG Naumburg, 24.05.2005 - 11 U 140/04
Verwirkung im Grundstücksrecht
Außerdem würde ein obligatorischer Anspruch die Kläger nicht binden, da sie zur Beklagten in keiner vertraglichen Beziehung stehen (OLG Hamburg, Urteil vom 26. August 1999, 10 U 41/98 = OLGR 2001, 304-305).